Seit Jahren versucht die Politik, die steuerliche Abschreibung von Gebäuden zu begrenzen – vor allem durch Eingriffe in die Möglichkeit, die Restnutzungsdauer zu verkürzen. Mehrere Anläufe sind gescheitert, teils aus verfassungsrechtlichen Gründen, teils wegen europarechtlicher Bedenken. Für Immobilieninvestoren bleibt damit ein wichtiges Instrument zur Steueroptimierung erhalten, auch wenn die Finanzverwaltung es in der Praxis spürbar erschwert.