Kurzgutachten
– der schnelle und kostengünstige Immobilienwert
Mit einem Kurzgutachten erhalten Sie einen verlässlichen, nachvollziehbaren Immobilienwert zum fairen Festpreis. Ideal, wenn Sie die Immobilie bereits kennen und eine fundierte Bewertung benötigen – ohne den Aufwand eines vollumfänglichen Verkehrswertgutachtens.
Wie viel ist Ihre Immobilie wert?
Für die professionelle Bewertung einer Immobilie stehen verschiedene normierte Verfahren nach der Immobilienwertermittlung (ImmoWertV) zur Verfügung:
- Sachwertverfahren: Ermittlung des Werts anhand der Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Zustand und Alter.
- Ertragswertverfahren: Bewertung nach nachhaltig erzielbarer Miete abzüglich Bewirtschaftungskosten.
- Vergleichswertverfahren: Orientierung an realen Kaufpreisen ähnlicher Objekte.
Alle drei Verfahren sind detailliert in der ImmoWertV definiert und bilden die Grundlage einer rechtssicheren Wertermittlung.
Daneben existieren überschlägige, schnelle Methoden, wie sie häufig von Maklern oder Investoren genutzt werden – z.B. einfache Quadratmeterpreise oder Kaufpreisfaktoren. Diese sind jedoch grob und berücksichtigen Zustand, Alter und Instandhaltungsstau kaum.
Warum sind Verkehrswertgutachten so teuer?
Ein vollwertiges Verkehrswertgutachten ist aufgrund des enormen Prüfungs- und Dokumentationsaufwands kostenintensiv. Ein Sachverständiger muss zahlreiche Unterlagen beschaffen, prüfen und ausführlich dokumentieren, damit ein unbeteiligter Dritter den gesamten Sachverhalt vollständig nachvollziehen kann.
Zu den typischen Prüfpositionen gehören u. a.:
- Baurecht & Bebauungspläne
- Rechte und Belastungen im Grundbuch
- Baulastenverzeichnis
- Altlasten & Bodenverhältnisse
- Denkmalschutz
- Genehmigungslage sämtlicher Gebäude
Viele dieser Punkte haben später keine Auswirkung auf den Immobilienwert – müssen aber dennoch geprüft und dokumentiert werden.
Das Kurzgutachten
– Die kostengünstige Alternative
Wenn Sie die Immobilie kennen und lediglich einen belastbaren, überschlägigen Marktwert benötigen, ist unser Kurzgutachten die ideale Lösung. Die umfangreiche Tatsachenfeststellung aus dem Verkehrswertgutachten entfällt.
Folgende Punkte werden für das Kurzgutachten unterstellt:
- Keine wertrelevanten Belastungen oder Baulasten
- Keine Altlasten oder sonstigen Einschränkungen
- Alle Gebäude sind genehmigt
- Kein zusätzliches Baurecht
- Keine erheblichen Bauschäden
Sie verzichten bewusst auf:
- die Prüfung o. g. Punkte
- eine ausführliche Lage-, Grundstücks- und Objektbeschreibung
Unser Besichtigungsservice führt gemeinsam mit Ihnen einen Ortstermin durch und erstellt eine Fotodokumentation. Der Termin wird nicht vom Sachverständigen selbst durchgeführt — unsere geschulten Besichtiger arbeiten routiniert und präzise.
Am Ende erhalten Sie ein Kurzgutachten inklusive eines nachvollziehbaren Immobilienwertes sowie einer klar strukturierten Fotodokumentation – zum ausgesprochen günstigen Festpreis
Unser Ablauf
1. Auftragserteilung:
Grundlage des Gutachtens sind Ihre Angaben, die verfügbaren Unterlagen sowie der Bericht unseres Besichtigungsservice. Fehlende Dokumente können wir gegen geringe Gebühr gerne beschaffen.
2.Ortstermin:
Nach Beauftragung erhalten Sie einen Terminlink, um direkt einen Ortstermin zu buchen.
3.Erstellung des Kurzgutachtens:
Wir ermitteln den Marktpreis im Sachwert- oder Ertragswertverfahren und liefern das vollständige Kurzgutachten als PDF per E-Mail.
Für welche Fälle eignet sich ein Kurzgutachten?
- Für Kauf und Verkauf als schnelle Entscheidungsgrundlage
- Für Vermögensübersichten oder interne Bewertungen
- Für einvernehmliche Regelungen unter Miteigentümern oder Erben
- Wenn Risiken wie Belastungen oder Altlasten bekannt und ausgeschlossen sind
Wann ist ein Kurzgutachten nicht geeignet?
Immer dann, wenn Sie einen Verkehrswert gemäß §194 BauGB benötigen, ist das Kurzgutachten nicht ausreichend.
Das betrifft insbesondere:
- Vorlage beim Finanzamt
- Gerichtsverfahren
- Scheidungsfälle
- Behördliche Verfahren aller Art
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