Ein Gutachten kann äußerlich schlüssig wirken und trotzdem auf falschen Daten, ungeeigneten Marktdaten oder methodischen Brüchen beruhen. Umgekehrt werden fachlich tragfähige Gutachten mitunter aufgrund pauschaler oder sachfremder Einwendungen beanstandet.
Ich prüfe vorhandene Immobiliengutachten unabhängig und ergebnisoffen. Dabei geht es nicht darum, ein gewünschtes Ergebnis nachträglich zu bestätigen. Es geht darum, belastbar zu klären, was fachlich richtig ist, was angreifbar bleibt und welche Maßnahmen tatsächlich weiterhelfen.
Wann eine unabhängige Prüfung sinnvoll ist
- Das Finanzamt erkennt ein Restnutzungsdauergutachten oder eine Kaufpreisaufteilung nicht an.
- Mehrere Bewertungen kommen zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen.
- Sie zweifeln an den Grundlagen oder Schlussfolgerungen eines Verkehrswertgutachtens.
- Eine Bewertung soll vor einer wichtigen Entscheidung plausibilisiert werden.
- Der ursprüngliche Sachverständige beantwortet Rückfragen nicht ausreichend.
- Für einen Einspruch, eine Verhandlung oder ein gerichtliches Verfahren wird fachtechnische Zuarbeit benötigt.
- Sie möchten vor der Verwendung wissen, ob ein Gutachten nachvollziehbar und belastbar ist.
Welche Gutachten werden geprüft?
Restnutzungsdauergutachten
- Bewertungsstichtag und rückwirkende Beurteilung
- Objektaufnahme und Tatsachengrundlagen
- Bauzustand und Modernisierungen
- technische und wirtschaftliche Einflussfaktoren
- verwendete Methode und individuelle Herleitung
- Abgrenzung zwischen modellhafter und tatsächlicher Restnutzungsdauer
- Einwendungen und Rückfragen des Finanzamts
Gutachten zur Kaufpreisaufteilung
- Boden- und Gebäudeanteil
- Bodenrichtwert und Grundstücksmerkmale
- Wahl und Anwendung des Bewertungsverfahrens
- Gebäudedaten, Modernisierungen und Alterswertminderung
- verwendete Marktdaten
- Abweichungen von der BMF-Arbeitshilfe
- vertragliche Kaufpreisaufteilungen und Finanzamtsbeanstandungen
Verkehrswert- und Marktwertgutachten
- Bewertungsauftrag, Wertbegriff und Stichtag
- Grundstücks- und Gebäudedaten
- Rechte, Belastungen und besondere Objektmerkmale
- Bodenwert, Erträge und Bewirtschaftungskosten
- Liegenschaftszinssatz, Vergleichsfaktoren und Sachwertfaktoren
- besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
- rechnerische, methodische und wirtschaftliche Plausibilität
Sonstige Immobilienbewertungen
Geprüft werden außerdem Kurzgutachten, Makler- und Bankbewertungen, Partei- und Privatgutachten, gerichtliche Sachverständigengutachten sowie immobilienbezogene Bewertungen im Zusammenhang mit Erbschaft, Scheidung, Gesellschaftsvermögen, Insolvenz oder Vollstreckung.
Möglicher Leistungsumfang
1. Unverbindliche Falleinordnung
Sie übermitteln das Gutachten, den Anlass, Ihre konkrete Fragestellung und gegebenenfalls das Schreiben des Finanzamts oder einer anderen Partei. Sie erhalten eine kurze Rückmeldung zum erforderlichen Prüfungsumfang, den benötigten Unterlagen, der Bearbeitungszeit und den voraussichtlichen Kosten. Die Falleinordnung ersetzt keine inhaltliche Prüfung.
2. Gutachten-Check
Strukturierte Plausibilitätsprüfung der wesentlichen Grundlagen, Methoden und Schlussfolgerungen. Das Ergebnis wird kompakt mit erkennbaren Stärken, Schwächen, offenen Fragen und einer Einschätzung des weiteren Vorgehens zusammengefasst.
3. Vertiefte Gutachtenprüfung
Vollständige und systematische Untersuchung komplexer oder wirtschaftlich bedeutender Fälle. Möglich sind die methodische und rechnerische Prüfung, die Würdigung der Tatsachengrundlagen und Marktdaten, die Gegenüberstellung mehrerer Gutachten sowie ein ausführlicher schriftlicher Prüfbericht.
4. Fachtechnische Stellungnahme
Schriftliche Ausarbeitung zu konkreten Einwendungen, methodischer Kritik, abweichenden Bewertungen oder ergänzungsbedürftigen Punkten. Die Stellungnahme kann als fachliche Grundlage für die weitere Bearbeitung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte dienen.
Was Sie als Ergebnis erhalten
Sie erhalten keine beschönigende Gefälligkeitsaussage. Das Ergebnis kann auch lauten, dass ein Gutachten nicht ausreichend belastbar ist oder mit vertretbarem Aufwand nicht ergänzt werden kann.
- Was ist fachlich richtig?
- Was ist angreifbar?
- Welche Tatsachen oder Unterlagen fehlen?
- Welche Einwendungen tragen – und welche nicht?
- Welche Ergänzungen sind erforderlich?
- Welcher nächste Schritt ist wirtschaftlich und fachlich sinnvoll?
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Gutachtenprüfung und fachtechnische Unterstützung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Für Rechtsanwälte →Fachliche Abgrenzung
Gegenstand der Leistung ist die immobilienwirtschaftliche und bewertungstechnische Prüfung des Gutachtens beziehungsweise des zugrunde liegenden Sachverhalts. Eine Rechts- oder Steuerberatung, die Prüfung von Steuerbescheiden sowie die Vertretung gegenüber Finanzbehörden, Gerichten oder anderen Beteiligten sind nicht Bestandteil der Leistung. Die rechtliche beziehungsweise steuerrechtliche Würdigung und das jeweilige Verfahren verbleiben beim beauftragten Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Sie möchten wissen, ob ein Gutachten fachlich trägt?
Übermitteln Sie das vorhandene Gutachten, den Anlass der Prüfung und Ihre konkrete Fragestellung. Sie erhalten anschließend eine Einschätzung zum sinnvollen Prüfungsumfang.

