Ein Gutachten kann äußerlich schlüssig wirken und trotzdem auf falschen Daten, ungeeigneten Marktdaten oder methodischen Brüchen beruhen. Umgekehrt werden fachlich tragfähige Gutachten mitunter aufgrund pauschaler oder sachfremder Einwendungen beanstandet.
Ich prüfe vorhandene Immobiliengutachten unabhängig und ergebnisoffen. Ausgangspunkt ist Ihre konkrete Frage. Zuerst klären wir kostenlos, ob eine kurze bezahlte Potenzialeinordnung zu Ihrem Fall passt. Erst nach gesonderter Beauftragung sichten wir das Gutachten fachlich.
Wann eine unabhängige Prüfung sinnvoll ist
- Das Finanzamt erkennt ein Restnutzungsdauergutachten oder eine Kaufpreisaufteilung nicht an.
- Mehrere Bewertungen kommen zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen.
- Sie zweifeln an den Grundlagen oder Schlussfolgerungen eines Verkehrswertgutachtens.
- Eine Bewertung soll vor einer wichtigen Entscheidung plausibilisiert werden.
- Der ursprüngliche Sachverständige beantwortet Rückfragen nicht ausreichend.
- Für einen Einspruch, eine Verhandlung oder ein gerichtliches Verfahren wird fachtechnische Zuarbeit benötigt.
- Sie möchten vor der Verwendung wissen, ob ein Gutachten nachvollziehbar und belastbar ist.
Welche Gutachten werden geprüft?
Restnutzungsdauergutachten
- Bewertungsstichtag und rückwirkende Beurteilung
- Objektaufnahme und Tatsachengrundlagen
- Bauzustand und Modernisierungen
- technische und wirtschaftliche Einflussfaktoren
- verwendete Methode und individuelle Herleitung
- Abgrenzung zwischen modellhafter und tatsächlicher Restnutzungsdauer
- Einwendungen und Rückfragen des Finanzamts
Prüfung einer vorhandenen Kaufpreisaufteilung
- Boden- und Gebäudeanteil
- Bodenrichtwert und Grundstücksmerkmale
- Wahl und Anwendung des Bewertungsverfahrens
- Gebäudedaten, Modernisierungen und Alterswertminderung
- verwendete Marktdaten
- Abweichungen von der BMF-Arbeitshilfe
- vertragliche Kaufpreisaufteilungen und Finanzamtsbeanstandungen
Verkehrswert- und Marktwertgutachten
- Bewertungsauftrag, Wertbegriff und Stichtag
- Grundstücks- und Gebäudedaten
- Rechte, Belastungen und besondere Objektmerkmale
- Bodenwert, Erträge und Bewirtschaftungskosten
- Liegenschaftszinssatz, Vergleichsfaktoren und Sachwertfaktoren
- besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
- rechnerische, methodische und wirtschaftliche Plausibilität
Sonstige Immobilienbewertungen
Geprüft werden außerdem Kurzgutachten, Makler- und Bankbewertungen, Partei- und Privatgutachten, gerichtliche Sachverständigengutachten sowie immobilienbezogene Bewertungen im Zusammenhang mit Erbschaft, Scheidung, Gesellschaftsvermögen, Insolvenz oder Vollstreckung.
So läuft die Gutachtenprüfung ab
1. Kostenlose Anfrage
Sie nennen uns Gutachtenart, Anlass, konkrete Frage, gegebenenfalls eine Beanstandung und eine Frist. Wir klären kurz, ob der Fall für eine Potenzialeinordnung geeignet ist, welche Unterlagen benötigt werden und machen ein Angebot. Hier findet noch keine fachliche Sichtung des Gutachtens statt. Bitte senden Sie zunächst keine Dateien per E-Mail.
2. Bezahlte Potenzialeinordnung
Nach gesonderter Beauftragung prüfen wir ein vorhandenes Gutachten zu einer vereinbarten Frage und, falls erforderlich, ein Beanstandungs- oder Gegenschreiben. Sie erhalten eine kurze schriftliche Entscheidungshilfe: Ist ein fachlich relevanter Ansatz für weitere Schritte erkennbar, fehlen Unterlagen oder ist derzeit kein tragfähiger Ansatz ersichtlich? Eine kurze Rückfrage zum Ergebnis ist enthalten. Endpreis im beschriebenen Standardumfang: 390 € für ein RND- oder KPA-Gutachten und 690 € für ein Verkehrswertgutachten. Anbieterin dieser Potenzialeinordnung ist die REHKUGLER Family Office Stiftung. Komplexere Fälle und zusätzlicher Umfang werden vorab gesondert angeboten. Regulär erhalten Sie das Ergebnis innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Annahme und vollständiger vereinbarter Unterlagenlage.
3. Vertiefung oder fachtechnische Stellungnahme
Wenn die Potenzialeinordnung einen tragfähigen Ansatz zeigt und Sie mehr benötigen, bieten wir eine Einwendungsanalyse, vertiefte Prüfung oder fachtechnische Stellungnahme mit gesondertem Umfang, Preis und Termin an. Der Erstauftrag ersetzt keine vollständige Prüfung, keine Einwandmatrix und keine Stellungnahme für ein Verfahren.
Was die Potenzialeinordnung leistet
Sie bezahlen für eine ergebnisoffene Entscheidungshilfe zu Ihrer vereinbarten Frage. Auch ein negatives Ergebnis ist ein fachliches Ergebnis. Eine vollständige Neubewertung oder eine Garantie für die Anerkennung durch Dritte ist damit nicht verbunden.
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Gegenstand der Leistung ist die immobilienwirtschaftliche und bewertungstechnische Prüfung des Gutachtens beziehungsweise des zugrunde liegenden Sachverhalts. Eine Rechts- oder Steuerberatung, die Prüfung von Steuerbescheiden sowie die Vertretung gegenüber Finanzbehörden, Gerichten oder anderen Beteiligten sind nicht Bestandteil der Leistung. Die rechtliche beziehungsweise steuerrechtliche Würdigung und das jeweilige Verfahren verbleiben beim beauftragten Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Sie möchten wissen, ob ein Gutachten fachlich trägt?
Beschreiben Sie das vorhandene Gutachten, den Anlass und Ihre konkrete Frage im Anfrageformular. Wir klären kostenlos, ob eine bezahlte Potenzialeinordnung passt. Das Gutachten fordern wir erst über einen abgestimmten geschützten Weg an.

