In immobilienbezogenen Streitigkeiten hängt viel davon ab, ob eine Bewertung fachlich trägt. Rechenfehler sind dabei häufig nur das kleinere Problem. Entscheidend ist, ob der Bewertungsauftrag richtig definiert wurde, die Tatsachengrundlagen vollständig sind und die verwendeten Marktdaten und Annahmen das Ergebnis tatsächlich rechtfertigen.
Ich prüfe vorliegende Immobiliengutachten systematisch auf methodische, inhaltliche und rechnerische Schwächen. Die Ergebnisse werden so aufbereitet, dass sie in der weiteren anwaltlichen Bearbeitung verwendet werden können.
Fokus auf Prüfung und fachliche Zuarbeit
Die Leistung ist auf bereits bestehende Bewertungen und konkrete Auseinandersetzungen ausgerichtet. Im Mittelpunkt stehen:
- Prüfung vorhandener Gutachten
- Analyse gegnerischer Bewertungen
- Gegenüberstellung abweichender Gutachten
- fachtechnische Stellungnahmen
- Fragenkataloge für Sachverständige
- bewertungstechnische Vorbereitung der anwaltlichen Argumentation
Es geht nicht darum, anwaltliche Aufgaben zu übernehmen. Ziel ist eine fachlich belastbare Grundlage für Ihre rechtliche und strategische Beurteilung.
Wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen
Neben meiner langjährigen Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft und Immobilienbewertung verfüge ich aufgrund meines Studiums zum Diplom-Finanzwirt (FH) über fundierte Kenntnisse wirtschaftlicher, steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Zusammenhänge.
Dadurch kann ich Immobilienbewertungen auch innerhalb übergeordneter Vermögens- und Unternehmensstrukturen einordnen. Das kann insbesondere bei Erbauseinandersetzungen, Gesellschaftsvermögen, Unternehmensnachfolgen, Gesellschafterstreitigkeiten sowie Insolvenz- und Vollstreckungssachverhalten von Bedeutung sein. Die rechtliche Würdigung verbleibt uneingeschränkt bei der beauftragten Kanzlei.
Typische Rechtsgebiete und Anlässe
- Erbrecht, Pflichtteilsrecht und Erbauseinandersetzungen
- Familienrecht und Zugewinnausgleich
- Aufhebung gemeinschaftlichen Immobilieneigentums
- Gesellschafts- und Gesellschafterauseinandersetzungen
- Unternehmensnachfolge
- Insolvenz und Zwangsvollstreckung
- Streitigkeiten aus Immobilienkaufverträgen
- Schadensersatz- und Haftungsfälle
- Auseinandersetzungen über Kaufpreis oder Wertminderung
- Prüfung von Partei-, Privat- und Gerichtsgutachten
- Vorbereitung außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen
Welche Bewertungen werden geprüft?
- Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
- Marktwert- und Kurzgutachten
- Makler- und Bankbewertungen
- Partei- und Privatgutachten
- gerichtliche Sachverständigengutachten
- Bewertungen von Gesellschafts- und Betriebsvermögen mit Immobilienbezug
- sonstige immobilienbezogene Wertansätze
Prüfungsbereiche
Bewertungsauftrag und Stichtag
- Ist die konkrete Bewertungsfrage eindeutig?
- Passt das Gutachten zum rechtlich relevanten Stichtag?
- Werden unterschiedliche Wertbegriffe vermischt?
- Wurden nachträgliche Erkenntnisse sachgerecht berücksichtigt?
Tatsachengrundlagen
- Sind Flächen, Nutzungen und Grundstücksmerkmale richtig erfasst?
- Sind Rechte und Belastungen berücksichtigt?
- Wurden Mietverhältnisse zutreffend abgebildet?
- Sind Zustand und Modernisierungen dokumentiert?
- Beruht die Bewertung auf gesicherten Tatsachen oder bloßen Annahmen?
Verfahren und Marktdaten
- Ist das Bewertungsverfahren sachgerecht und methodisch richtig angewandt?
- Sind Liegenschaftszinssatz, Sachwertfaktor und Vergleichsdaten geeignet?
- Sind Erträge und Bewirtschaftungskosten nachvollziehbar?
- Wurden objektspezifische Besonderheiten sachgerecht gewürdigt?
Ergebnis und Schlussfolgerungen
- Tragen die Feststellungen das Ergebnis?
- Bestehen methodische Widersprüche?
- Werden Risiken doppelt oder überhaupt nicht berücksichtigt?
- Ist die Marktanpassung nachvollziehbar?
- Welche Abweichungen erklären unterschiedliche Gutachtenergebnisse?
Mögliche Arbeitsergebnisse
Kompakter Prüfvermerk
Zusammenfassung der wesentlichen Auffälligkeiten, offenen Punkte und fachlichen Risiken.
Ausführlicher Prüfbericht
Systematische Untersuchung der Bewertungsgrundlagen, Verfahren, Parameter und Schlussfolgerungen.
Vergleich mehrerer Gutachten
Strukturierte Darstellung der unterschiedlichen Annahmen und ihrer Auswirkungen auf die Ergebnisse.
Fachtechnische Stellungnahme
Ausarbeitung zu konkreten Behauptungen, Einwendungen oder Bewertungsfragen.
Fragenkatalog
Konkrete fachliche Fragen an einen Privat-, Partei- oder Gerichtssachverständigen.
Vorbereitung eines Besprechungs- oder Verhandlungstermins
Zusammenstellung der fachlich entscheidenden Punkte für eine außergerichtliche oder gerichtliche Erörterung.
Objektivität statt vorgegebenem Ergebnis
Eine seriöse Gutachtenprüfung muss ergebnisoffen sein. Sie kann Schwächen bestätigen, aber ebenso zu dem Ergebnis kommen, dass eine Bewertung im Wesentlichen nachvollziehbar ist oder bestimmte Einwendungen nicht tragen. Diese Unabhängigkeit erhöht die Verwertbarkeit und schützt vor einer Auseinandersetzung auf fachlich ungeeigneter Grundlage.
Ablauf
1. Fallanfrage
Sie übermitteln Anlass und Verfahrensstand, vorhandene Gutachten, konkrete Fragestellung, relevante Schriftsätze, Fristen und den gewünschten Umfang der Zuarbeit.
2. Auftragsabgrenzung
Vor Beginn werden die zu prüfenden Fragen, die erforderlichen Unterlagen, die geeignete Prüfungsform, Bearbeitungszeit und Honorar festgelegt.
3. Fachliche Prüfung
Das Gutachten wird anhand der vereinbarten Fragestellungen untersucht. Tatsachen, Annahmen, fachliche Bewertungen und offene Punkte werden klar voneinander getrennt.
4. Ausarbeitung
Die Ergebnisse werden entsprechend dem Verwendungszweck kompakt oder ausführlich aufbereitet.
Fachliche und rechtliche Abgrenzung
Die Leistung umfasst ausschließlich die immobilienwirtschaftliche und bewertungstechnische Prüfung sowie sachverständige Zuarbeit. Die rechtliche Beurteilung, die Prozessstrategie, die Formulierung rechtlicher Schriftsätze und die Vertretung des Mandanten bleiben vollständig Aufgabe der beauftragten Kanzlei.
Sie möchten die fachliche Belastbarkeit einer Immobilienbewertung prüfen?
Übermitteln Sie das Gutachten, den Verfahrensstand und Ihre konkrete Fragestellung. Sie erhalten anschließend eine Einschätzung zum geeigneten Prüfungsumfang.

