Bei steuerlichen Immobilienfällen treffen Bewertungsmethodik, Steuerrecht und Verwaltungspraxis unmittelbar aufeinander. Probleme entstehen häufig dort, wo ein Gutachten methodisch angreifbar ist, das Finanzamt zusätzliche Anforderungen erhebt oder fachliche Einwendungen ohne vertiefte Bewertungskenntnisse nur schwer einzuordnen sind.
Ich unterstütze Steuerberater bei der Prüfung bestehender Immobiliengutachten und der bewertungstechnischen Aufarbeitung strittiger Sachverhalte.
Spezialisierung auf bestehende Fälle
Im Mittelpunkt steht die fachliche Unterstützung, wenn bereits ein Gutachten, eine Finanzamtsbeanstandung oder ein strittiger Bewertungssachverhalt vorliegt. Die Leistung konzentriert sich auf:
- Gutachtenprüfung
- Analyse der Finanzamtsargumentation
- fachtechnische Stellungnahmen
- bewertungstechnische Zuarbeit
- Prüfung von Ergänzungen des ursprünglichen Sachverständigen
- fachliche Textbausteine für die steuerliche Bearbeitung
Bewertung verstehen – steuerlichen Zusammenhang mitdenken
Aufgrund meines Studiums zum Diplom-Finanzwirt (FH) in der Finanzverwaltung und meiner langjährigen Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft und Immobilienbewertung kenne ich beide Seiten immobilienbezogener Steuerfälle.
Ich kenne typische Argumentationsmuster der Finanzverwaltung, einschlägige finanzgerichtliche Fragestellungen und die praktischen Probleme an der Schnittstelle zwischen Gutachten, Steuererklärung und Rechtsbehelfsverfahren. Dadurch kann ich Beanstandungen nicht nur isoliert bewertungstechnisch untersuchen, sondern in ihrem steuerlichen und verfahrensbezogenen Zusammenhang verstehen. Die steuerrechtliche Würdigung und Vertretung verbleiben uneingeschränkt bei Ihnen.
Typische Mandatsfälle
- Ein Restnutzungsdauergutachten wird nicht anerkannt.
- Das Finanzamt fordert eine bestimmte Qualifikation des Sachverständigen.
- Der Ortstermin oder dessen Dokumentation wird beanstandet.
- Eine rückwirkende Bewertung wird infrage gestellt.
- Das Finanzamt verlangt konkrete technische Schäden.
- Die verwendete Bewertungsmethode wird zurückgewiesen.
- Die Kaufpreisaufteilung weicht von der BMF-Arbeitshilfe ab.
- Ein Gebäudeanteil erscheint methodisch nicht belastbar.
- Ein Verkehrswertgutachten soll für einen steuerlichen Anlass geprüft werden.
- Der ursprüngliche Sachverständige beantwortet Rückfragen nur unzureichend.
- Für einen Rechtsbehelf wird eine bewertungstechnische Stellungnahme benötigt.
Leistungsumfang
Restnutzungsdauergutachten
- Bewertungsstichtag und Rückbezug
- Objektaufnahme, Modernisierungen und Bauzustand
- technische und wirtschaftliche Einflussfaktoren
- gewählte Methode und individuelle Herleitung
- Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses
- Prüfung der konkreten Finanzamtsbeanstandungen
Kaufpreisaufteilungen
- Bodenwert und Gebäudeansatz
- Bewertungsverfahren
- Grundstücks- und Gebäudemerkmale
- Modernisierungen und Alterswertminderung
- Marktdaten
- vertragliche Vereinbarungen
- Abweichungen von der BMF-Arbeitshilfe
Sonstige steuerlich veranlasste Bewertungen
- Verkehrswertgutachten
- Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
- erbschaft- und schenkungsteuerliche Bewertungsanlässe
- Immobilien im Betriebs- oder Gesellschaftsvermögen
- voneinander abweichende Wertansätze
- Bewertungen ausländischer Immobilien nach individueller Prüfung
Fachtechnische Zuarbeit
- strukturierte Gegenüberstellung von Gutachten und Finanzamtsargumentation
- Prüfung einzelner Einwendungen
- fachliche Textbausteine und Prüfvermerke
- ausführliche Stellungnahmen
- Fragenkataloge an den ursprünglichen Sachverständigen
- Prüfung nachgereichter Ergänzungen
Klare Arbeitsteilung
Sie verantworten die steuerrechtliche Würdigung, das Besteuerungsverfahren, den Rechtsbehelf sowie die Kommunikation und Vertretung gegenüber dem Finanzamt.
Ich übernehme die sachverständige Prüfung, die Analyse der Bewertungsmethodik, die fachliche Würdigung immobilienbezogener Einwendungen und die bewertungstechnische Stellungnahme.
So erhalten Sie eine fachlich aufbereitete Grundlage, ohne sich selbst bis in jedes Detail der Immobilienbewertung einarbeiten zu müssen.
Ablauf der Zusammenarbeit
1. Fallanfrage
Sie übermitteln Bewertungsanlass, Gutachtenart, Umfang des Gutachtens, Schreiben des Finanzamts, konkrete Fragestellung, Verfahrensstand und bestehende Fristen.
2. Einordnung und Angebot
Sie erhalten eine Rückmeldung zur sinnvollen Prüfungstiefe, den benötigten Unterlagen, der Bearbeitungszeit, dem Honorar und den realistischen Ergebnismöglichkeiten.
3. Fachliche Bearbeitung
Die Prüfung erfolgt anhand der vereinbarten Fragestellung. Fehlende Unterlagen und fachliche Grenzen werden klar benannt.
4. Verwertbare Ausarbeitung
Je nach Auftrag erhalten Sie einen Prüfvermerk, eine Ergebnisübersicht, einen Fragenkatalog, fachliche Textbausteine oder eine ausführliche Stellungnahme.
Keine kostenlose inhaltliche Prüfung
Die erste Falleinordnung und die Abstimmung des Auftrags sind unverbindlich. Eine inhaltliche Prüfung des Gutachtens oder der Finanzamtsargumentation beginnt erst nach Auftragserteilung.
Sie benötigen bewertungstechnische Unterstützung in einem laufenden Mandat?
Übermitteln Sie die wichtigsten Unterlagen, die konkrete Fragestellung und gegebenenfalls bestehende Fristen.

