Heller Innenraum mit großer Fensterfront und Blick auf die Stadt

Gutachtenprüfung

Fachliche Unterstützung bei steuerlichen Immobilienbewertungen

Unabhängige Gutachtenprüfung, Einordnung von Finanzamtsbeanstandungen und bewertungstechnische Stellungnahmen für steuerliche Mandate

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Bei steuerlichen Immobilienfällen treffen Bewertungsmethodik, Steuerrecht und Verwaltungspraxis unmittelbar aufeinander. Probleme entstehen häufig dort, wo ein Gutachten methodisch angreifbar ist, das Finanzamt zusätzliche Anforderungen erhebt oder fachliche Einwendungen ohne vertiefte Bewertungskenntnisse nur schwer einzuordnen sind.

Ich unterstütze Steuerberater bei der Prüfung bestehender Immobiliengutachten und der bewertungstechnischen Aufarbeitung strittiger Sachverhalte.

Fall unverbindlich anfragenLeistungsumfang ansehen

Spezialisierung auf bestehende Fälle

Im Mittelpunkt steht die fachliche Unterstützung, wenn bereits ein Gutachten, eine Finanzamtsbeanstandung oder ein strittiger Bewertungssachverhalt vorliegt. Die Leistung konzentriert sich auf:

  • Gutachtenprüfung
  • Analyse der Finanzamtsargumentation
  • fachtechnische Stellungnahmen
  • bewertungstechnische Zuarbeit
  • Prüfung von Ergänzungen des ursprünglichen Sachverständigen
  • fachliche Textbausteine für die steuerliche Bearbeitung

Bewertung verstehen – steuerlichen Zusammenhang mitdenken

Aufgrund meines Studiums zum Diplom-Finanzwirt (FH) in der Finanzverwaltung und meiner langjährigen Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft und Immobilienbewertung kenne ich beide Seiten immobilienbezogener Steuerfälle.

Ich kenne typische Argumentationsmuster der Finanzverwaltung, einschlägige finanzgerichtliche Fragestellungen und die praktischen Probleme an der Schnittstelle zwischen Gutachten, Steuererklärung und Rechtsbehelfsverfahren. Dadurch kann ich Beanstandungen nicht nur isoliert bewertungstechnisch untersuchen, sondern in ihrem steuerlichen und verfahrensbezogenen Zusammenhang verstehen. Die steuerrechtliche Würdigung und Vertretung verbleiben uneingeschränkt bei Ihnen.

Typische Mandatsfälle

  • Ein Restnutzungsdauergutachten wird nicht anerkannt.
  • Das Finanzamt fordert eine bestimmte Qualifikation des Sachverständigen.
  • Der Ortstermin oder dessen Dokumentation wird beanstandet.
  • Eine rückwirkende Bewertung wird infrage gestellt.
  • Das Finanzamt verlangt konkrete technische Schäden.
  • Die verwendete Bewertungsmethode wird zurückgewiesen.
  • Die Kaufpreisaufteilung weicht von der BMF-Arbeitshilfe ab.
  • Ein Gebäudeanteil erscheint methodisch nicht belastbar.
  • Ein Verkehrswertgutachten soll für einen steuerlichen Anlass geprüft werden.
  • Der ursprüngliche Sachverständige beantwortet Rückfragen nur unzureichend.
  • Für einen Rechtsbehelf wird eine bewertungstechnische Stellungnahme benötigt.

Leistungsumfang

Restnutzungsdauergutachten

  • Bewertungsstichtag und Rückbezug
  • Objektaufnahme, Modernisierungen und Bauzustand
  • technische und wirtschaftliche Einflussfaktoren
  • gewählte Methode und individuelle Herleitung
  • Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses
  • Prüfung der konkreten Finanzamtsbeanstandungen

Kaufpreisaufteilungen

  • Bodenwert und Gebäudeansatz
  • Bewertungsverfahren
  • Grundstücks- und Gebäudemerkmale
  • Modernisierungen und Alterswertminderung
  • Marktdaten
  • vertragliche Vereinbarungen
  • Abweichungen von der BMF-Arbeitshilfe

Sonstige steuerlich veranlasste Bewertungen

  • Verkehrswertgutachten
  • Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
  • erbschaft- und schenkungsteuerliche Bewertungsanlässe
  • Immobilien im Betriebs- oder Gesellschaftsvermögen
  • voneinander abweichende Wertansätze
  • Bewertungen ausländischer Immobilien nach individueller Prüfung

Fachtechnische Zuarbeit

  • strukturierte Gegenüberstellung von Gutachten und Finanzamtsargumentation
  • Prüfung einzelner Einwendungen
  • fachliche Textbausteine und Prüfvermerke
  • ausführliche Stellungnahmen
  • Fragenkataloge an den ursprünglichen Sachverständigen
  • Prüfung nachgereichter Ergänzungen

Klare Arbeitsteilung

Sie verantworten die steuerrechtliche Würdigung, das Besteuerungsverfahren, den Rechtsbehelf sowie die Kommunikation und Vertretung gegenüber dem Finanzamt.

Ich übernehme die sachverständige Prüfung, die Analyse der Bewertungsmethodik, die fachliche Würdigung immobilienbezogener Einwendungen und die bewertungstechnische Stellungnahme.

So erhalten Sie eine fachlich aufbereitete Grundlage, ohne sich selbst bis in jedes Detail der Immobilienbewertung einarbeiten zu müssen.

Ablauf der Zusammenarbeit

1. Fallanfrage

Sie nennen Bewertungsanlass, Art und Umfang des vorhandenen Gutachtens, konkrete Frage, Verfahrensstand und Fristen zunächst ohne Dateien. Wir klären kostenlos die Eignung und den Auftragsumfang, ohne das Gutachten inhaltlich zu prüfen.

2. Bezahlte Potenzialeinordnung

Nach gesondertem Angebot und Annahme sichten wir ein vorhandenes Gutachten und gegebenenfalls ein Finanzamtsschreiben zu einer vereinbarten Frage. Sie erhalten eine kurze schriftliche Entscheidungshilfe mit einer kurzen Ergebnisrückfrage. Endpreis für den beschriebenen Standardumfang: 390 € für RND/KPA und 690 € für ein Verkehrswertgutachten; abweichender Umfang wird individuell angeboten.

3. Gesonderte Vertiefung

Eine Einwandmatrix, weitergehende Prüfung oder fachtechnische Stellungnahme folgt nur nach gesondertem Auftrag.

4. Verwertbare Ausarbeitung

Für den Folgeauftrag vereinbaren wir Ergebnisform, Verwendungszweck, Preis und Termin ausdrücklich.

Keine kostenlose inhaltliche Prüfung

Die erste Falleinordnung und die Abstimmung des Auftrags sind unverbindlich. Eine inhaltliche Prüfung des Gutachtens oder der Finanzamtsargumentation beginnt erst nach Auftragserteilung.

Sie benötigen bewertungstechnische Unterstützung in einem laufenden Mandat?

Nennen Sie uns das vorhandene Gutachten, Ihre konkrete Frage und die Frist. Den geschützten Unterlagenweg stimmen wir anschließend ab.

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